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Dr. Uwe Engelmann

Dr. Engelmann hat Medizinische Informatik an der Universität Heidelberg studiert. Er ist wissenschaftlicher Angestellter am Deutschen Krebsforschungszentrum, Abteilung Medizinische und Biologische Informatik. Seine Forschungsgebiete sind digitale Bildanalyse, Software Engineering, KI, Telemedizin. Er ist Projektleiter verschiedener nationaler und europäischer Projekte (HELIOS, HELIOS-II, MEDICUS, CHILI).

Unter anderem hat er folgende Preise gewonnen:

  • 1996 für das Teleradiologie-System MEDICUS im Wettbewerb MEDIZIN-Software der MEDICA e.V..
  • 1997 den European Information-Technology Price '97 der Kommission der Europäischen Union (ESPRIT) und EuroCase für das Teleradiologiesystem CHILI.
  • 1998 den Multimedia-Preis der Deutschen Röntgengesellschaft, Gesellschaft für medizinische Radiologie e.V., DRG, für das CHILI-PlugIn-Konzept.

Datenschutz und -sicherheit in der Teleradiologie

Für den Einsatz von Telekommunikationssysteme in der Gesundheitsversorgung müssen geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten muß gewährleistet sein. Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der informationellen Selbstbestimmung des Patienten müssen ebenso berücksichtigt werden wie Vorgaben zur Sicherheit von DV-Systemen, berufsrechtliche Bestimmungen sowie Haftungsfragen. Ein ganzes Bündel von Maßnahmen ist also notwendig, die spezifisch auf das Anwendungsgebiet Teleradiologie, die dort kommunizierten Daten und die Art der Datenübertragung zugeschnitten sind.

Dieser Vortrag beschreibt das Vorgehen zur Erstellung des Sicherheitskonzeptes des Teleradiologiesystems CHILI©, das gemeinsam vom Deutschen Krebsforschungszentrum und dem Steinbeis-Transferzentrum Medizinische Informatik in Heidelberg entwickelt wurde.

Die Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und weiterer Bestimmungen zur Datensicherheit ist grundlegende Voraussetzung für den Betrieb des CHILI-Systems. Deshalb wurde projektbegleitend ein Datenschutzkonzept erarbeitet, das die 10 Forderungen des BDSG nach Kontrolle des Zugangs, der Datenträger, der Speicherung, der Benutzer, des Datenzugriffs, der Datenübermittlung, der Dateneingabe, der auftragsgemäßen Verarbeitung, des Datentransports und der lokalen Organisation berücksichtigt.

Gleichzeitig berücksichtigt das Konzept die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI, Bonn), die im IT-Grundschutzhandbuch und IT-Sicherheitshandbuch beschrieben sind. Vier Verfahrensschritte wurden durchlaufen: Ermittlung der Schutzbedürftigkeit: hier wird die Bedrohung der Anwendungen und Informationen im Hinblick auf Verlust der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und des Urhebernachweises bewertet und die Schutzbedarfsstufe ermittelt. Bedrohungsanalyse: alle bedrohten Objekte werden erfaßt und die möglichen Bedrohungen bestimmt. Risikoanalyse: die Bedrohungen werden bewertet und die aktuellen Risiken werden zusammengestellt. Erstellung des IT-Sicherheitskonzeptes: es werden geeignete Maßnahmen definiert, die die nicht tolerierbaren Risiken auf ein tolerierbares Maß reduieren.

Das Datenschutzkonzept, das die IT-Sicherheitsaspekte mit dem BDSG integriert, wird vorgestellt und seine Umsetzung in organisatorische, technische, softwaretechnische und pädagogische Maßnahmen skizziert.

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