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Datennetzsicherheit für Global PlayersDas Institut für Telematik (TI) konzeptioniert umfassende Sicherheitsarchitekturen. Hierbei werden die einschlägigen rechtlichen Entwicklungen im In- und Ausland eingehend analysiert und berücksichtigt. Weltweit agierende Firmen (Global Players) sehen sich in der Konzeption und Realisation einer einheitlichen Sicherheitsinfrastruktur Problemen ausgesetzt, die über die technischen und administrativen Fragen hinausgehend auch juristischer Art sind. Unterschiedliche Gesetzgebungen zur rechtsverbindlichen Anerkennung von Verschlüsselungsmethoden sowie variierende Vorgaben bezüglich der länderübergreifenden Zertifizierung (Cross-Zertifizierung) digitaler Signaturen erschweren die Errichtung einheitlicher Sicherheitsstandards. Hier setzt das TI mit der technischen und rechtlichen Konzeptionierung und Implementierung globaler Sicherheitsstrukturen an. Darüber hinaus werden vom Institut für Telematik nicht nur Fragen der Cross-Zertifizierung beantwortet, sondern auch Sicherheitskonzepte, wie z.B. Public-Key-Infrastrukturen , entwickelt, die den gesetzlichen Anforderungen vor Ort gerecht werden. Während Deutschland im Jahr 1997 als erstes Land in Europa ein Gesetz zur digitalen Signatur erlassen hat, besteht vielfältiger Klärungsbedarf, in wie weit digitale Signaturen auch in anderen Ländern rechtswirksam sind. Die Richtlinie der Europäischen Union über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen aus dem Jahr 1999 hat die wichtigsten Voraussetzungen für die Ankerkennung digitaler Signaturen zumindest im europäischen Raum geschaffen. Jedoch benötigen die weltweit handelnden Unternehmen Rechtssicherheit auch in Übersee, z.B. in den USA mit seinen einzelstaatlichen Lösungen. |